Muss ich ein Hinweisgebersystem einführen?
Alle Unternehmen mit über 50 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) zu erfüllen. Hinweisgeber sollen (auch anonym) in einem strukturierten Rahmen Meldungen ohne Furcht vor Repressalien einreichen können. Diese Meldungen müssen binnen einer gewissen Frist bearbeitet werden. Bei fehlenden Meldestellen drohen Bußgelder bis zu 20.000 EUR. Bei Repressalien gegenüber Hinweisgebern drohen sogar bis zu 50.000 EUR.
Insbesondere für kleine Unternehmen kann es aufgrund begrenzter Ressourcen wie Zeit, Schulungsmöglichkeiten und technischem Know-How eine Herausforderung sein, eine eigene Meldestelle einzurichten.
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